Kaminöfen und Kamin-Lösungen
Knisterndes, offenes Feuer sorgt in jeder Hinsicht für eine wohlige, behagliche Atmosphäre und kaum jemand kann sich der Faszination entziehen. Sowohl Kamine als auch Kaminöfen laden zum Träumen und Verweilen ein und liefern neben angenehmer Wärme die richtige Stimmung für romantische Abende.
Der klassische Kamin, abgeleitet vom lateinischen Wort Caminus, wird von jeher als eine in die Wand integrierte Feuerstelle verstanden. Er erfüllt als Wärmequelle auch einen dekorativen Zweck, weil ein eingebauter Kamin jeden Wohnraum enorm aufwertet.
Der freistehende Kaminofen, auch Schwedenofen genannt, wird einfach an den Schornstein angeschlossen und ist in kleiner Größe auch für kleine Räume geeignet. Kaminöfen für jeden Anspruch setzen klein und kompakt oder raumhoch gestalterische Akzente, die den persönlichen Geschmack widerspiegeln und – im Gegensatz zum festinstallierten Kamin – bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.
Offene Kaminlösungen
Die Stärke von offenen Kaminen liegt vor allem in ihrem hohen dekorativen Reiz, weil offenes Feuer nicht durch eine Glastür vom Raum getrennt ist. Das flackernde Licht und das Knistern üben eine beruhigende und entspannende Wirkung aus.
Heizeinsätze
Aufgrund der Gefahr des Funkenflugs sind offene Kamine in Neubauten mit kontrollierter Lüftung nicht erlaubt. Mit dem Einbau eines Heizeinsatzes lässt sich das Feuer hinter einer Glastür verschließen, was obendrein die Heizwirkung des Kamins steigert.
Kaminöfen
Die beliebten Kaminöfen sind einfach zu installieren und haben ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Große Sichtscheiben dienen dem Schutz vor Funkenflug, lassen aber den Blick frei auf das flackernde Feuer. Im Gegensatz zum traditionellen Kamin werden sie frei im Wohnraum aufgestellt und sind lediglich durch ein Ofenrohr an den Schornstein angeschlossen. Das Brennholz wird durch die Ofentür gegeben, die Asche kann durch eine Öffnung im unteren Bereich entfernt werden.
Welche Kaminöfen sind ab 2024 zugelassen?
Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erklärt die Zulassung von Öfen, die nach dem 22. März 2010 installiert worden sind. Bei diesen Öfen galten bereits strenge Emissionsgrenzwerte der BImSchV Stufe 2.
Höhe der Abgaswerte ab 2025
Am 31.12.2024 läuft die letzte Frist der 1. BImSchV ab. Ab 2025 gelten die neuen Grenzwerte für Feinstaub (C) und Kohlenmonoxid (CO), die zukünfig für alle Feuerstätten beachtet werden müssen. Laut dem BImSchV dürfen Öfen folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten:
0,15 Gramm Feinstaub
4 Gramm Kohlenmonoxid /m3
Veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen worden sind, müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der zweiten Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Kaminöfen, die seit 2010 zu kaufen sind, erfüllen in der Regel die strengeren Vorgaben der Verordnung.